Kinderrechte


Kinder und Rechte – passt das zusammen?

 

Die Konvention über die Rechte des Kindes gilt als Meilenstein in der Geschichte. Dabei war es ein langer Weg, bis wirklich alle Länder der Welt sich dazu entschieden hatten, Kindern besonderen Schutz und besondere Rechte zuzugestehen.

Eine Vorreiterin für die Kinderrechte war Eglantyne Jebb, die Gründerin der weltweit grössten unabhängigen Kinderrechtsorganisation Save the Children. Sie schrieb bereits 1922 auf dem Mont Salève in Genf eine erste Erklärung der Rechte der Kinder, welche zwei Jahre später von der Generalversammlung des Völkerbundes angenommen wurde.

Sie zeigt mit ihrem Beispiel, dass auch eine einzelne Person mit ihrem Engagement einen grossen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation vieler anderer Menschen leisten kann.

 

Doch obwohl die Konvention seit 1989 offiziell von beinahe allen Ländern der Welt unterschrieben (ratifiziert) wurde (darunter auch die Schweiz), sind noch lange nicht alle Rechte auch gewährleistet und umgesetzt. In vielen Ländern sind Kinder nach wie vor von Krieg betroffen oder haben keinen Zugang zu Bildung. Zudem wissen auch in der Schweiz noch längst nicht alle Erwachsenen und Kinder, dass Kinder eigene Rechte haben. Doch erst wer seine Rechte kennt, kann sich auch für diese einsetzen. Mit den Unterrichtsunterlagen erhalten Kinder und Jugendliche einen vielfältigen Einblick in ihre Rechte, Umsetzungsmöglichkeiten im Alltag und die Lebenssituation von Kindern weltweit.

Lehrplanbezug (Lehrplan 21)

1. und 2. Zyklus 

  • Die Schülerinnen und Schüler können Rechte und Pflichten von Individuen in unserer Gesellschaft nennen. Schulpflicht, Kinderrechte (NMG.10.5.e)
  • Die Schülerinnen und Schüler können beschreiben, wie Menschen mit menschlichen Grunderfahrungen umgehen und daran Anteil nehmen. (z.B. Erfolg, Niederlage, Krankheit, Geburt, Tod, Abschied). (NMG.11.1.b)
  • Die Schülerinnen und Schüler können beschreiben, wofür sich Menschen engagieren und reflektieren, welche Motive und Werte darin zum Ausdruck kommen. Gerechtigkeit, Menschlichkeit, Solidarität (NMG.11.3.c)
  • Die Schülerinnen und Schüler können Informationen zu ethisch problematischen Situationen erschliessen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation erwägen (z.B. Krieg, Ausbeutung, Sexismus, Fortschritt). (NMG.11.4.c)

 

3. Zyklus

  • Die Schülerinnen und Schüler können die Entwicklung, Bedeutung und Bedrohung der Menschenrechte erklären (RZG.8.2)
  • Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten (ERG.2.1)
  • Die Schülerinnen und Schüler können Regeln, Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte vertreten (ERG.2.2)

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